Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Devin GmbH, Frankfurter Ring 117, 80807 München
Stand: 14. Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
3. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
§ 3 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Für Verbraucher:
1. Bei Fernabsatzverträgen im Sinne von § 312c BGB (d.h. wenn für Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden) steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 312g, 355 ff. BGB) zu.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (Devin GmbH, Frankfurter Ring 117, 80807 München, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Dies betrifft insbesondere individuell nach Maß geplante und/oder gefertigte Einbauküchen (z.B. individuell konfigurierte Küchenmöbel/Korpusse/Fronten, passgenaue Arbeitsplatten, Sondermaße, Sonderanfertigungen).
Soweit ein Auftrag neben kundenspezifischen Waren auch standardisierte Waren umfasst (insbesondere serienmäßig hergestellte Elektrogeräte und Zubehör), gilt der vorstehende Widerrufsausschluss nur für die kundenspezifischen Waren; im Übrigen besteht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Folgen des Widerrufs (für Verbraucher):
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn er hierüber ordnungsgemäß informiert wurde.
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (nicht paketversandfähige Ware), sind vom Verbraucher zurückzugeben; eine Abholung erfolgt nur, soweit wir diese anbieten oder hierzu gesetzlich verpflichtet sind (insbesondere in Fällen des § 357 Abs. 7 BGB).
Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hat der Verbraucher verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen (z.B. Montage/Installation), so hat er uns im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen spätestens bei Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail als Anlage) zur Verfügung gestellt.
Für Unternehmer: Das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 ff. BGB gilt nicht.
8. Beginn der Montage/Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist; Erlöschen des Widerrufsrechts
Verlangt der Verbraucher, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Montage oder sonstigen Dienstleistungen beginnen, bedarf dies seiner ausdrücklichen Zustimmung in Textform sowie der Bestätigung, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 5 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten unsere Preise:
• gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
• gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kosten der Lieferung, Versandkosten sowie Montagekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit sie nicht im Angebot/Kaufvertrag ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen sind.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Soweit im Kaufvertrag keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, ist der Kaufpreis 7 Tage vor Lieferung zu zahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen berechnet:
• Für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
• Für Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
4. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für Mahnungen können wir – soweit und solange dies gesetzlich zulässig ist – eine angemessene Pauschale verlangen (derzeit 5,00 EUR für die erste Mahnung und 10,00 EUR für jede weitere Mahnung).
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Unternehmern (bzw. wenn der Schuldner kein Verbraucher ist) haben wir bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem Anspruch auf Zahlung einer Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. a) Gegenüber Verbrauchern gilt:
Eine Preisanpassung kommt nur in Betracht, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefer-/Montagetermin mehr als vier Monate liegen.
Der vereinbarte Preis kann in dem Umfang angepasst werden, in dem sich nach Vertragsschluss nachweislich und nicht nur unerheblich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren verändern (z.B. Material- und Beschaffungskosten der Hersteller/Lieferanten, Transport-/Logistikkosten, Lohnkosten).
Preissenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
Wir werden den Käufer in Textform rechtzeitig vor Wirksamwerden über Anlass, Umfang und Berechnungsgrundlage der Preisanpassung informieren.
Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % des vereinbarten Gesamtpreises, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind dann nach den gesetzlichen Vorschriften abzuwickeln.
b) Gegenüber Unternehmern gilt:
Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten bleiben für Lieferungen/Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, Einlagerung, benötigte Einbau-/Ersatzteile und Dienstleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Annahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten bei Einbauküchen oder Elektro-/Wasseranschlüsse bei Montage der Haushaltsgeräte.
7. Bei Teilzahlungen oder Ratenzahlungen, die nicht fristgerecht erfolgen, wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung oder Montage bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer im schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3 verlangen.
2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Die Lagerkosten betragen mindestens 29,00 EUR pro m³ je angefangenen Monat.
Bei externer Einlagerung werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.
3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
4. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, anstelle der Schadensersatzpauschale in Abs. 3 einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 8 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel bzw. Einbauküchen bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
• i.d. 1. Hj. 25% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 2. Hj. 35% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 3. Hj. 45% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 4. Hj. 55% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 3. J. 65% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 4. J. 70% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 5. J. 75% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
• i.d. 6. J. 90% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
3. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
4. Die Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach §§ 355 ff. BGB.
§ 9 Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- oder Steinoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Folien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen oder Nischenrückwände mit Folienbeschichtung) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Folienmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
§ 10 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 11 Gefahrübergang bei Versendung
Für Verbraucher:
Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch ein vom Verkäufer beauftragtes Transportunternehmen erfolgt.
Für Unternehmer:
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über (§ 447 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 13 Montage und Einbauvoraussetzungen
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
3. Für die ordnungsgemäße Funktion insbesondere von Dunstabzugshauben, Backöfen und anderen Elektrogeräten ist die Einhaltung der Herstellervorgaben erforderlich. Dies betrifft insbesondere:
• Mindest- und Maximalabstände zum Kochfeld
• Raumhöhe und Luftführung (Abluft/Umluft)
• Querschnitt und Länge von Abluftkanälen bzw. Sockelöffnungen
• Elektrische Anschlussleistung und Absicherung
• Einbaumaße und Belüftungsöffnungen
4. Weicht der Einbau auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers oder aufgrund bauseitiger Gegebenheiten von den Herstellervorgaben ab und wird der Käufer hierauf vor Ausführung schriftlich oder durch Vermerk im Montageprotokoll hingewiesen, können hieraus resultierende Leistungsminderungen dem Verkäufer nicht als Sachmangel angelastet werden.
5. Der Käufer ist verpflichtet, am Montagetag für freien Zugang zum Montageort, ausreichende Parkplatzmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe sowie für einen aufgeräumten und sauberen Arbeitsbereich zu sorgen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und kann die Montage deshalb nicht durchgeführt werden, werden die entstandenen Anfahrts- und Wartekosten in Höhe von mindestens 150,00 EUR dem Käufer in Rechnung gestellt.
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Elektrogeräte, Technische Daten und Toleranzen
1. Leistungs-, Verbrauchs- und Geräuschwerte von Elektrogeräten (z.B. Dunstabzugshauben, Backöfen, Kühlschränken, Geschirrspülern) basieren auf Messungen der Hersteller nach den jeweils gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen unter standardisierten Laborbedingungen.
2. Im normalen Küchenraum können die tatsächlichen Werte abhängig von folgenden Faktoren abweichen:
• Raumsituation, Raumgröße und Luftzirkulation
• Art der Abluft- bzw. Umluftführung (Kanal, Filter, Länge, Querschnitt)
• Möblierung und Positionierung des Geräts
• Individuelle Bedienweise und Nutzungsgewohnheiten
• Tatsächliche Netzspannung und Stromversorgung
• Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit
3. Abweichungen im üblichen, technisch bedingten Rahmen (in der Regel bis zu 15% bei Leistungs- und Verbrauchswerten) gelten nicht als Sachmangel, sofern:
• das Gerät nachweislich fachgerecht gemäß Herstellerangaben installiert wurde,
• alle baulichen Voraussetzungen (Anschlüsse, Belüftung, Abstände) erfüllt sind,
• das Gerät bestimmungsgemäß bedient und genutzt wird,
• die Abweichung die grundsätzliche Funktion und Brauchbarkeit des Geräts nicht erheblich beeinträchtigt.
4. Erhebliche Abweichungen, die über den in Ziff. 3 genannten Rahmen hinausgehen und die Brauchbarkeit des Geräts wesentlich beeinträchtigen, bleiben von dieser Regelung unberührt und berechtigen den Käufer zu gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
5. Der Verkäufer haftet nicht für Leistungsminderungen, die nachweislich auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
• Nicht fachgerechte oder von Herstellervorgaben abweichende Installation (z.B. zu geringe Sockelöffnung, zu langer Abluftkanal, zu viele Bögen, falscher Querschnitt)
• Bauliche Mängel oder Abweichungen (z.B. fehlende Frischluftzufuhr, unzureichende Lüftungsöffnungen, undichte Abluftkanäle)
• Fehlerhafte oder unzureichende Stromversorgung
• Unsachgemäße Bedienung oder Wartung durch den Käufer
6. Bei Beanstandungen von Leistungswerten kann der Verkäufer eine fachliche Überprüfung durch einen neutralen Sachverständigen verlangen. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt bzw. die Ursache vom Käufer zu vertreten ist (z.B. unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, bauseitige Umstände), trägt der Käufer die vollständigen Kosten der Überprüfung einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit und Sachverständigenkosten.
7. Diese Regelungen zu Toleranzen und Abweichungen gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bei tatsächlichen Sachmängeln.
§ 15 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Für Verbraucher: Wir bitten Sie, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah nach Lieferung bzw. Montage schriftlich zu melden, damit wir schnell reagieren können. Dies hat keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Versteckte Mängel bitten wir unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Für Unternehmer: Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Montage schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen.
3. Mängelansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Für Unternehmer gilt: Falls die Lieferware nicht für private Nutzung, sondern für gewerbliche oder selbständige Tätigkeit gekauft ist, können gesetzliche Mängelansprüche nur innerhalb eines Jahres ab Lieferung geltend gemacht werden. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse wie z.B. Feuchtigkeit und starke Erwärmung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Für Unternehmer: Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
9. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ersatzteile oder Zubehör für Produkte bereitzuhalten, die älter als 2 Jahre sind.
10. Für Unternehmer (B2B) – gebrauchte Ware / Ausstellungsstücke
Beim Verkauf gebrauchter Waren und Ausstellungsstücke an Unternehmer (§ 14 BGB) sind Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
Der vorstehende Ausschluss gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben (§ 444 BGB).
§ 16 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
• sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
3. In den Fällen der Ziffer 2 ist unsere Haftung der Höhe nach zusätzlich auf den Kaufpreis begrenzt, soweit nicht nach Ziffer 1 unbeschränkt gehaftet wird.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 17 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Für Verbraucher: Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Geltungsbereich der Zivilprozessordnung hat. Hat er diesen nicht oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand München vereinbart.
Für Unternehmer: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in München, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber der anderen Partei abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 18 Datenschutz
1. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten von uns sowie gegebenenfalls von unseren Kooperationspartnern verarbeitet und gespeichert werden. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns und unseren Kooperationspartnern ausschließlich zu Auftragszwecken verarbeitet.
2. Sie können unseren Datenschutzkontakt unter [email protected] oder unter Devin GmbH,
Frankfurter Ring 117, 80807 München, erreichen.
3. Wir weisen insbesondere auf die Informationspflichten hinsichtlich der Erhebung von personenbezogenen Daten hin. Dies betrifft zum einen das Auskunftsrecht der betroffenen Personen darüber, welche personenbezogenen Daten durch uns oder unsere Kooperationspartner verarbeitet werden. Zum anderen betrifft es das Recht auf Berichtigung von personenbezogenen Daten sowie das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit wir keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen haben.
4. Ausführliche Informationen zu Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.devinkuechen.de/datenschutz/
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ANHANG 1: Unverbindliche Informationen (nicht Vertragsbestandteil)
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen sowie bei Einbauküchen:
• neu – Käufer ist Verbraucher: 2 Jahre
• neu – Käufer ist Unternehmer: 1 Jahr
• gebraucht/Ausstellungsstücke – Käufer ist Verbraucher: 2 Jahre; Verkürzung auf 1 Jahr nur bei wirksamer gesonderter Vereinbarung gemäß § 476 Abs. 2 BGB.
• gebraucht/Ausstellungsstücke – Käufer ist Unternehmer: Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist nach AGB/Vertrag ausgeschlossen (Ausnahme: § 444 BGB)
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadensersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen:
• Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
• Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
Unter folgender Internetadresse können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden:
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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